
Beschluss
|
STEIERMÄRKISCHER LANDTAG
|
|
aus der 6. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtages vom 14.03.2006 |
|
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, die Bestimmungen des Bau- und des Feuerpolizeigesetzes betreffend Brandschutzbestimmungen in bestehenden Hochhäusern dergestalt zu ändern und dem Landtag vorzulegen bzw. mittels Verordnung oder Durchführungsrichtlinien zu präzisieren, dass unverhältnismäßige und in ihrer Wirksamkeit umstrittene technische Brandschutzvorschreibungen zukünftig unterbleiben können.
Landtagsbeschluss Nr. 123 Übermittlung zur weiteren Veranlassung an:
Graz, am 14. März 2006
|
|
|
|
|
|
|
|

