17. März 2010
Dargestellt wird eine Ansicht des Landhaushofes
Beschluss
STEIERMÄRKISCHER LANDTAG
 
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE - Einl.Zahl 354/4
 
 
 
 
Beschluss Nr. 123

aus der 6. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtages
vom 14.03.2006

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, die Bestimmungen des Bau- und des Feuerpolizeigesetzes betreffend Brandschutzbestimmungen in bestehenden Hochhäusern dergestalt zu ändern und dem Landtag vorzulegen bzw. mittels Verordnung oder Durchführungsrichtlinien zu präzisieren, dass unverhältnismäßige und in ihrer Wirksamkeit umstrittene technische Brandschutzvorschreibungen zukünftig unterbleiben können.
 


Landtagsbeschluss Nr. 123


Übermittlung zur weiteren Veranlassung an:
  • Herrn Landeshauptmann Mag. Franz Voves
    Amt der Steiermärkischen Landesregierung

  • Herrn Landesrat Ing. Manfred Wegscheider
    Amt der Steiermärkischen Landesregierung


Graz, am 14. März 2006