
Beschluss
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STEIERMÄRKISCHER LANDTAG
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aus der 3. Sitzung der XIV. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtages vom 19.12.2000 |
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Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt. |
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