
Präsident Landtag Steiermark
Die Präsidentin/Der Präsident vertritt den Landtag nach außen. Sie/Er hat darüber zu wachen, dass die Würde und Rechte des Landtages gewahrt, die dem Landtag obliegenden Aufgaben erfüllt und die Verhandlungen ohne unnötigen Aufschub durchgeführt werden.
Die Präsidentin/Der Präsident handhabt die Geschäftsordnung, achtet auf deren Einhaltung und sorgt für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Sitzungssaal und in dessen Nebenräumen.
Die Präsidentin/Der Präsident eröffnet und schließt die Sitzungen, führt den Vorsitz, leitet die Verhandlung, erteilt das Wort, stellt die Fragen zur Abstimmung und spricht deren Ergebnis aus.
Wenn Redeberechtigte bei den Verhandlungen des Landtages den Anstand oder die Sitte verletzen oder eine außerhalb des Landtages stehende Persönlichkeit beleidigen, so spricht die Präsidentin/der Präsident die Missbilligung darüber durch den Ruf „zur Ordnung" aus. Abschweifungen von der Sache ziehen den Ruf der Präsidentin/des Präsidenten „zur Sache" nach sich.
Die Präsidentin/Der Präsident ist berechtigt, Ruhestörende aus dem Zuhörerraum entfernen zu lassen und die Sitzung zu unterbrechen.

