Sonderbericht der Volksanwaltschaft im Ausschuss präsentiert
Am Dienstag, 04. Februar 2020 wurde im Verfassungsausschuss des steirischen Landtags der Sonderbericht der Volksanwaltschaft präsentiert. Volksanwalt Werner Amon präsentierte den Bericht und stand den Abgeordneten für Fragen zum Bericht zur Verfügung.
Vor der Debatte im Verfassungsausschuss lud Landtagspräsidentin Manuela Khom Volksanwalt Amon zu einem Gespräch. Die Präsidentin begrüßte den Bericht der Volksanwaltschaft und freute sich, dass der Landtag Steiermark so rasch nach dem Erscheinen behandelt.
Im Sonderbericht „Keine Chance auf Arbeit - Die Realität von Menschen mit Behinderung" wurde auf die Situation für Menschen mit Behinderung in Österreich hingewiesen - Die Situation kann als „unbefriedigend und unzulässig" zusammengefasst werden, so die Volksanwaltschaft.
Die Volksanwaltschaft kontrolliert seit 1977 auf Grundlage der Bundesverfassung die öffentliche Verwaltung. Das Volksanwaltschaftsgesetz sieht vor, dass jährlich an den Nationalrat, den Bundesrat und die Landtage berichtet werden muss. Seit 1. Juli 2012 hat die Volksanwaltschaft den verfassungsgesetzlichen Auftrag, im Rahmen eines Mandats der UNO die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern. Umgesetzt werden damit das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT-Mandat) sowie Teile der UN-Behindertenrechtskonvention.
Graz, am 6. Februar 2020