„Steirischer Weg“ als Richtungsweiser für Reformpartnerschaft Österreich: Treffen der Arbeitsgruppe „Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung“ in Graz



Am Freitag, dem 7. November 2025, fand im Grazer Landhaus auf Einladung von Landtagspräsident Gerald Deutschmann das dritte Treffen der Arbeitsgruppe „Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung" unter der Leitung von Staatssekretär Alexander Pröll statt.
Als aktuelles Vorsitzland der Landeshauptleutekonferenz übernahm die Steiermark diesmal Gastgeberrolle und präsentierte die steirischen Initiativen für Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Deregulierung.
Landtagspräsident Gerald Deutschmann betont: „Der Reform-Motor läuft derzeit auf Hochtouren - und es freut mich besonders, dass wir dabei auch bundesländerübergreifend an einem Strang ziehen. Beim Treffen in Graz konnten wir unter anderem über den aktuellen Steirischen Weg berichten, den unsere Landesregierung eingeschlagen hat. Das Steirische Digitalisierungsgesetz wurde kürzlich beschlossen, und auch ein Deregulierungsgesetz ist bereits auf Schiene. Damit setzen wir weitere entscheidende Schritte in Richtung einer modernen, bürgernahen Verwaltung. Unser Ziel ist klar: der Abbau unnötiger Bürokratie, die Vereinfachung von Verfahren und die spürbare Erleichterung von Amtswegen für unsere Bevölkerung."
Die Arbeitsgruppe ist eine von vier Säulen der im Juni vereinbarten Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern, Städte- und Gemeindebund. Ziel ist es, raschere Verfahren auf den Weg zu bringen, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die digitale Verwaltung österreichweit zu stärken.
Staatssekretär Alexander Pröll: „Wir gehen mit der Reformpartnerschaft bewusst in die Bundesländer, weil wir nur gemeinsam mit den Ländern, Gemeinden und Städten die aktuellen Herausforderungen bewältigen können. Mit dem Verfahrensturbo steht unser erstes Projekt kurz vor der Abstimmung im Nationalrat. Ich bin zuversichtlich, dass auch die Landeshauptleute-Konferenz nächste Woche große Fortschritte bringen wird. Wir arbeiten jedenfalls weiter auf Hochdruck für Reformen in Österreich."
Deregulierungsgesetz 2025: Entlastung für Bürger, Gemeinden und Wirtschaft
Ein zentrales Element der steirischen Reformoffensive ist das Steiermärkische Deregulierungsgesetz 2025, das in dieser Woche auf den parlamentarischen Weg gebracht wurde. Das Gesetz, das im kommenden Verfassungsausschuss am 11. November 2025 behandelt wird, zielt auf eine einfachere, effizientere und modernere Verwaltung ab.
Mit dem Deregulierungsgesetz sollen Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Unternehmen nachhaltig von bürokratischen Hürden befreit werden. Verwaltungsverfahren sollen beschleunigt, Doppelregelungen beseitigt und Meldepflichten reduziert werden. Besonders im Bau-, Tourismus- und Behindertenrecht sowie im Raumordnungs- und Dienstrecht sind umfassende Vereinfachungen vorgesehen.
Das von der Landesregierung im Juli präsentierte Paket wurde nach einem breiten Begutachtungsprozess in mehreren Punkten weiterentwickelt und durch zahlreiche Anregungen aus der Praxis ergänzt. Die Steiermark übernimmt damit österreichweit eine Vorreiterrolle beim Bürokratieabbau und der Verwaltungsmodernisierung. Der Landtagsbeschluss ist noch für Dezember 2025 vorgesehen, ein zweites Deregulierungspaket soll bereits 2026 folgen.
Vorbereitungen auf die Landeshauptleutekonferenz
Das Treffen in Graz diente zugleich der inhaltlichen Vorbereitung für die Konferenz der Landeshauptleute, welche in einer Woche am 14. November 2025 in der Steiermark stattfinden wird. Weiters wurden Maßnahmen für raschere Verwaltungsverfahren, insbesondere durch die Möglichkeit der gebietskörperschaftsübergreifenden Heranziehung von Amtssachverständigen, in Auftrag gegeben. Der bereits auf den Weg gebrachte Verfahrensturbo in AVG-Großverfahren wird in Zukunft günstiger und leichter für alle Beteiligte, um ein noch effizienteres Verfahren zu ermöglichen.
Steiermark als Reformvorreiter
Das Deregulierungsgesetz und das begleitend erarbeitete Digitalisierungsgesetz sind wesentliche Säulen der Deregulierungsoffensive in der Steiermark. Mit der Abschaffung veralteter Rechtsvorschriften, umfassenden Verfahrenserleichterungen und einer gezielten Digitalisierungsoffensive präsentiert sich die Steiermark als Vorbild bei Verwaltungsreformen und als Motor einer modernen, serviceorientierten Verwaltung.
Graz, am 7. November 2025

