Hausordnung des Landtages Steiermark

Der Landtag Steiermark bekennt sich zur Offenheit und Transparenz seiner parlamentarischen Arbeit und präsentiert sich dementsprechend als ein offenes und frei zugängliches Haus.


Im Interesse einer geordneten parlamentarischen Arbeit und zur Wahrung der Würde und der Rechte des Landtages, sind nach Maßgabe dieser Hausordnung Einschränkungen möglich.

 

 H A U S O R D N U N G

des Landtages Steiermark

 

gültig ab 18. Oktober 2011

novelliert am 05. Juli 2016