Petitionen an den Landtag Steiermark

Allgemeine Informationen

Damit eine Petition im Petitionsausschuss behandelt werden kann, muss diese wie folgt eingebracht werden:

  •  schriftlich in Papierform:

An den Landtag Steiermark
z.H. Manuela Khom
Präsidentin Landtag Steiermark
Herrengasse 16, 8010 Graz

  • auf elektronischem Wege mit digitaler Signatur an:

direktion@landtag.steiermark.at

Wer kann Petitionen einbringen?

„Jede Person" hat das Recht, Petitionen im Landtag Steiermark einzubringen. Dies gilt sowohl für natürliche Personen  als auch für juristische Personen. Bei juristischen Personen ist darauf zu achten, dass Petitionen unter einem Gesamtnamen nur von gesetzlich anerkannten Körperschaften und Vereinen eingebracht werden dürfen.  

  • Bei persönlicher Einbringung in den Landtag Steiermark, muss ein gültiger Personalausweis, ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis (beispielsweise Führerschein, Dienstausweis, Studierendenausweis) vorgelegt werden.
  • Bei postalischer Einbringung muss eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beigelegt werden.
  • Bei elektronischer Einbringung erfolgt der Nachweis über die digitale Signatur.

Welche Voraussetzungen müssen Petitionen inhaltlich erfüllen?

Petitionen sind Begehren, Anregungen, Eingaben oder Anträge allgemeiner Art, die Zuständigkeiten von Landesorganen in Gesetzgebung (Landtag) oder Vollziehung (Landesregierung oder Mitglieder der Landesregierung, soweit Aufgaben der Landesvollziehung von ihnen ausgeführt werden) betreffen und die Erlassung bestimmter genereller Anordnungen oder die Abstellung bestimmter rechtlicher Zustände begehren.  

Ein solches „Begehren allgemeiner Art" liegt nicht bei individuellen Rechtsakten, bei konkreten Projekten oder Einzelvorhaben (individuellen Verwaltungsakten) aus dem Bereich der Landesvollziehung vor.

Welche Voraussetzungen müssen Petitionen formell erfüllen?

In der Petition muss eine natürliche Person als Einbringerin bzw. Einbringer unter Angabe von Vorname und Familienname, Geburtsdatum, eine Zustelladresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer angegeben werden und mit eigenhändiger Unterschrift am Original oder digitaler Signatur unterfertigt sein, dies durch entsprechenden Identitätsnachweis.

Da die deutsche Sprache die Verhandlungs- und Geschäftssprache des Landtages und seiner Ausschüsse ist, ist die Petition in deutscher Sprache einzubringen.

"Qualifizierte Petitionen"

Wird eine Petition von mindestens 1.434 Personen (0,15% der Wahlberechtigten zum Landtag Steiermark, Stichtag 24.11.2019, XVIII. GGP) unterstützt, so ist die Erstunterzeichnerin bzw. der Erstunterzeichner zu einer Anhörung einzuladen, sofern der Petitionsausschuss nicht einstimmig Anderes beschließt.

Erstunterzeichnerin bzw. Erstunterzeichner:

  • Vorname und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Adresse des Wohnsitzes in der Steiermark mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
  • eigenhändige Unterschrift oder digitale Signatur

 

Unterstützung einer Petition

Petitionen können wie folgt unterstützt werden:

  • Unterstützungserklärungen in Papierform müssen auf Listen erfolgen, welche mit dem Titel der Petition und Originalunterschrift, dem Vor- und Familiennamen, dem Geburtsdatum und der Adresse des Wohnsitzes in der Steiermark der Unterstützerin bzw. des Unterstützers versehen sind. 
  • Unterstützungserklärungen online können mittels digitaler Signatur im Wege über die Petitionsplattform erfolgen.

Unterstützerin bzw. Unterstützer:

  • Vorname und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Adresse des Wohnsitzes in der Steiermark mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
  • eigenhändige Unterschrift oder digitale Signatur

Einbringung einer Petition

Nach Abschluss des Erstellungs- und Unterstützungsverfahrens ist die Petition von der Erstunterzeichnerin bzw. vom Erstunterzeichner in den Landtag Steiermark einzubringen.

Fristen und Termine

Einbringung: Keine

Unterstützung: Die Unterstützungsmöglichkeit besteht bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Erstunterzeichnerin bzw. der Erstunterzeichner die Petition in den Landtag Steiermark einbringt.

Was geschieht mit eingebrachten Petitionen?

Petitionen werden im Petitionsausschuss des Landtages beraten. Die Beratungen des Petitionsausschusses sind nicht öffentlich. Die Erstunterzeichnerin bzw. der Erstunterzeichner werden über den Verfahrensstand und die schriftliche Beantwortung verständigt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter:  Datenschutzrechtliche Informationen

Rückfragehinweis:

Sandra Dokter
Landtagsdirektion
t: +43 316 877-2273
e: sandra.dokter@landtag.steiermark.at

 

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