Geschäftsordnung des Landtages Steiermark 2005
GeoLT 2005
Geschäftsordnung des Landtages Steiermark 2005
Die Geschäftsordnung des Landtages Steiermark ist eine moderne und in vielen Teilen richtungsweisende. Aufbauend auf einem soliden Fundament, das unverkennbar aus einem sehr ähnlichen Guss wie die Nationalratsgeschäftsordnung ist, wurde die Geschäftsordnung des Landtages Steiermark in den vielen Jahre ihrer Anwendung ständig weiterentwickelt und durchaus mutig auch auf diesem Feld zur Vorreiterin für ein zeitgemäßes, effizientes und fortschrittliches Parlamentsgeschehen reformiert.
So kennt das Regelwerk für die demokratische Arbeit in der Steiermark nicht nur ein Rederecht für die auf Österreich entfallenden Mitglieder des Europäischen Parlamentes und die vom Landtag entsendeten Mitglieder des Bundesrates, sondern auch ein Minderheitenrecht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch ein Drittel der Abgeordneten. Ebenso minderheitenfreundlich ausgestaltet ist die Festlegung der Klubstärke wie auch die Inanspruchnahme aller wesentlichen parlamentarischen Instrumente.

